Mehr Tipps zum Thema Mobilität
Wissenswertes über Urteile, gesetzliche Regelungen und Entwicklungen zum Thema Autofahren und Mobilität.
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Recht und Gesetz
Das Europäische Parlament hat im Februar 2023 endgültig beschlossen, dass ab 2035 nur noch klimaneutrale Neuwagen verkauft und zugelassen werden dürfen. Dies gilt für alle Pkw und Kleintransporter bis 3,5 Tonnen mit Benzin- oder Dieselmotor. Allerdings gilt das Verbot nur für Neuwagen. Gebrauchte Benzin- und Dieselfahrzeuge dürfen weiterhin gefahren werden. Zu den emissionsfreien Fahrzeugen zählen Elektroautos und Fahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden. Mit dem EU-Beschluss wird der Umstieg auf Elektromobilität beschleunigt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) hat am 7. Februar 2023 auf Grundlage des Paragrafen 23 (1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO) entschieden, dass ab sofort auch Beifahrende die Fahrerinnen und Fahrer nicht mit einer Blitzer-App vor Radarkontrollen warnen dürfen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit nicht nur von der Wohnung, sondern auch von einem dritten Ort aus besteht. Allerdings muss der Aufenthalt an diesem dritten Ort mindestens zwei Stunden gedauert haben (siehe BSG, 30.01.2020: Aktenzeichen B 2 U 2/18 R und B 2 U 20/18).
Finanzielles
- Die Übernahme der Fahrtkosten zur Schule (z. B. Fahrdienst, im Privatwagen, ÖPNV) für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen regeln die Bundesländer unterschiedlich und hängt meist von der Länge des Schulweges und bestimmten Zumutbarkeitskriterien ab. Auskünfte erteilen die Schulträger und Schulämter der Städte und Gemeinden.
- Im Einzelfall können auch Fahrtkosten zu einer Privatschule übernommen werden.
- Reicht die schulrechtliche Fahrtkostenerstattung nicht aus oder wird der Antrag auf Kostenübernahme vom Schulträger abgelehnt, kann Eingliederungshilfe im Rahmen der "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (§§ 75, 112 SGB IX) beantragt werden.
- Steuertipp: Neben der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale können Fahrtkosten zur Schule auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Kommentare zu Teilhabe und Mobilität
Der Beitrag kommentiert ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, in dem um die Kostenerstattung für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges nach § 83 SGB IX gestritten wurde. Es wird kritisiert, dass der Kläger auf die Nutzung des ÖPNV und des Telebusses, eines speziellen Fahrdienstes des Landes Berlin, verwiesen wurde, ohne die tatsächlichen Barrieren bei der Erreichung der Teilhabeziele zu berücksichtigen.