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Kfz-Versicherung
Mit einer Kfz-Versicherung kann man die selbst verursachten Schäden bei einem Unfall absichern. Die Versicherungsprämie ist für Autoinhaber und -inhaberinnen mit und ohne Behinderung gleich.
Allerdings erhöhen behinderungsbedingte Umbauten in der Regel den Fahrzeugwert. Diesen Mehrwert sollte man der Kfz-Versicherung mitteilen. Das ist bei Unfallfragen und Schadenersatzansprüchen wichtig.
Was ist zu beachten?
- Der Versicherungsschutz und die Beitragshöhe variieren erheblich unter den Versicherungsgesellschaften. Vergleichen Sie daher die Konditionen und fragen Sie gegebenenfalls die Umrüster nach ihren Erfahrungen.
- Wenn auch Angehörige, Freunde, Freundinnen oder Assistenzkräfte das Fahrzeug regelmäßig fahren, ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz auch diese Personen abdecken sollte.
- Rechnungen des Umrüstbetriebs oder Kostenvoranschläge für die Kfz-Hilfe weisen den Wert der behinderungsbedingten Anpassungen aus.
- Die „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ der Versicherungsgesellschaften listen unter anderem die mitversicherten Fahrzeugteile und Zubehörteile auf.
- Leistungsträger, die finanzielle Hilfen gewähren, empfehlen den Abschluss einer Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung.
- Bei Elektroautos können andere Probleme oder Schäden als bei Verbrennern auftreten, die bei der Versicherungspolice zu beachten sind (z. B. in Bezug auf Akkus, Blitzeinschlag, Abschleppservice).