Führerschein erwerben
Der Führerschein für Menschen mit Behinderungen ist der gleiche wie für Menschen ohne Behinderung. Führerscheinanwärter und -anwärterinnen müssen aber nachweisen, dass sie ein Fahrzeug - auch mit technischen Umbauten - sicher steuern können.
- Kontaktieren Sie zuerst die Führerscheinstelle und regeln Sie eventuelle Gutachten.
- Möglicherweise ordnen die Sachverständigen spezielle technische oder andere Auflagen für die Fahrerlaubnis an. Die Auflagen sind eine Orientierung bei der Suche nach der passenden Fahrschule. Nutzen Sie dafür unsere Adressen-Suche.
- Erkundigen Sie sich bei den Fahrschulen, ob deren Fahrzeuge und Schulungsräume behinderungsgerecht und Ihren Bedürfnissen entsprechend ausgestattet sind.
Führerscheinanwärter und -innen müssen zunächst einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle einreichen. Die Führerscheinstelle ist je nach Bundesland unterschiedlichen Behörden zugeordnet (zum Beispiel beim Landratsamt, Straßenverkehrsamt, bei der Stadtverwaltung). Sie prüft die Eignung zur Verkehrssicherheit und ob eventuelle Umbauten am zukünftigen Fahrzeug notwendig sind. Die Führerscheinstelle kann für ihre Entscheidung medizinische oder technische Gutachten verlangen. Erforderliche Auflagen werden später im Führerschein vermerkt.