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Führerschein und Fahreignung

Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, am Straßenverkehr teilzunehmen, sofern nicht eine Behinderung die (generelle) Fahreignung oder die (situative) Fahrtauglichkeit einschränkt.

Da das Verfahren zur Beantragung und Anpassung der Fahrerlaubnis komplex sein kann, gibt es hilfreiche Beratungs- und Anlaufstellen wie Technische Prüfstellen (Sachverständige des TÜV in den alten Bundesländern oder DEKRA in den neuen Bundesländern), Umrüstbetriebe mit angeschlossenen oder kooperierenden Fahrschulen sowie spezielle Fahrschulen für Menschen mit Behinderungen.

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